Seit zwei Jahren gibt es keine Klärung

Als wir unser Grundstück kauften, war dem notariellen Vertrag eine Liegenschaftskarte beigefügt. Auf dieser war eindeutig zu sehen, dass nördlich des Grundstücks ein Weg verlief (Flurstück 139/3). Dieser wurde 1982 von der LPG Mallentin zum Teil umgepflügt, um durch Zusammenlegung einen riesigen Acker zu schaffen. Die alte "Dorfstraße" - ein öffentlicher Weg seit 1000 Jahren - verlor seine Verbindung in Richtung Seedorf. Aber das kümmerte die Gemeindeverwaltung  wenig, da Hanstorf am Rand der Verbund-Gemeinde lag und mit seinen ca. 40 Bewohnern kaum eine Rolle spielte.
8 Jahre DDR- Sozialismus und 30 Jahre West-Kapitalismus bescherten den Landwirten einen kostenlosen Acker von ca. 1.000 m² -ein kleiner "Extraprofit" zwischendurch...
Als nun die Flurstücke wieder  verkauft und geteilt wurden von der BVVG (BundesvermögensverwurstungsGesellschaft), tauchte der ehemalige Weg wieder auf. Uns war es recht, denn es bot eine schöne Abkürzung zur Stepenitz und einen Gassi - Rundweg, der die kläffenden Hunde im Dorf nicht weckte. Auch als Versorgungsweg für die hinteren Wiesen ist er nützlich.

Die goldene Frage war: Ist der Weg noch ein Weg, auch wenn er zwischenzeitlich untergepflügt worden war?
Das Gesetz - wir leben in einem Rechtsstaat, so sagt man - sagt "JA"! 
Das Straßen- und WegeGesetz des Landes (StrWG-MV) sagt: "Alles was als Weg "gewidmet" wurde ist eine Straße, bis sie "entwidmet" wird".
Dafür ist ein spezielles Prozedere vorgesehen, insbesondere der Beschluss der Gemeinde und das Mitspracherecht der Bürger und der Anlieger. Die können ihren Senf dazu abgeben - und manchmal nützt es sogar etwas.
In diesem Fall greift eine Übergangsregelung: Straßen, die in dem Zeitraum von 1976 bis 1991 existtiert haben und im "Straßenverzeichnis" der Gemeinde registriert sind, gelten auch weiterhin als "Straße".
Eine "Entwidmung" hat es nicht gegeben - sie wurde schlicht vergessen.
Eine Eintragung im "Straßenverzeichnis" ist problematisch. Die Gemeinde weigert sich strickt, Einblick in das Straßenverzeichnis zu geben - denn dort ist der gesamte Weg (Flurstück 139/3) als "Verkehrsfläche" registriert.
Anfangs behauptete die Gemeinde (Bauamtsleiter), dass der Weg schon vor 1975 "untergegangen" sei. Es brachte Zeugen, die das behaupteten. Aber die Baupläne der "Melioration" (Drainageverlegung) belegen, dass erst 1982 der Weg untergepflügt wurde, nachdem der tiefe Bach in Betonrohre gezwängt wurde, die Weiden gefällt wurden und die LPG Mallentin die nordöstlichen Ackerflächen von der LPG Papenhusen übernommen hatte.
Die Straßenaufsichtsbehörde des Kreises analysierte die rechtliche Situation zutreffend - allerdings mit der kleinen Einschränkung, dass sie bewußt oder versehendlich mit falschen Zahlen und Daten gefüttert wurden. Sie kam zu dem Schluss, dass die Straße untergegangen sei, weil die Übergangsregelung (ab 1975) nicht greift. Eine Überarbeitung des Gutachtens lehnten sie ab, weil "die Feststellung "verwaltungsintern" sei und keinerlei Rechtwirkung nich außen habe. Die Analyse sei lediglich eine Anmerkung für den Verwaltungsinternen Verkehr."
Auch wenn der Gemeindeverwaltung und dem Bürgermeister klar ist, dass die Voraussetzungen für diese "Stellungnahme" nicht zutreffen, beharren sie auf der Behauptung, dass der Weg kein Weg mehr sei.
Wir haben beim Verwaltungsgericht in Schwerin Klage gegen die Entscheidung der Gemeindeverwaltung eingelegt. Es soll geprüft werden, welchen Status der Weg hat...  Es wird wohl einige Jahre dauern, bis ein Urteil getroffen wird. Vielleicht spekuliert der Herr Bürgermeister darauf, dass "die Zeit es schon richten wird".  Problempunkt ist insbesondere, dass er sich schwer tut, die Straßenblockade des Herrn Tuulpe aufzulösen, der mit landwirtschaftlichem Gerät den Durchgang behindert und unsere Zufahrt blockiert...
Wir glauben, dass wir "im Recht" sind und uns dieses vor Gericht auch zugesprochen wird.


Persönlich sehe ich viele Vorteile in einem "positiven Ergebnis" des Gerichts:
- Der Weg bildet eine sinnvolle "Abrundung" im Rahmen einer notwendigen Aktualisierung der "Feststellungs- und Ergänzungssatzung".
- Der Weg bietet eine "ruhige Ergänzung" eines Gassi - Rundweges für die 23 Hunde im Dorf.
- Der Weg - in seiner Breite von 10 Metern - bietet einen willkommenen "Grüngürtel" um das Dorf gegenüber der  Industriellen Landwirtschaft mit all seinen traurigen Nebenwirkungen:  jährliche "Chemo-Therapie" für die noch lebenden Äcker, Monokultur mit Mais oder Raps, Abtöten von Bakterien und Insekten und die Vertreibung von Vögeln, Kleintieren und Wildpflanzen.

Es grüßt Sie
B.S. 19.08.2021

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