„Außenbereichssatzung der Gemeinde Stepenitztal für einen Teilbereich im Ortsteil Rodenberg“
Soll es eine Gefälligkeits-Satzung in Rodenberg geben?
Vor mehreren Monaten setzten sich die ehemalige Landrätin von Nordwestmecklenburg, Frau Weiss, mit Bauamt und „Investoren“ zusammen, um über die Möglichkeit zu beraten, einen Alterswohnsitz an die schönste Stelle des Naturschutzgebiets Stepenitztal / Maurine zu bauen.
Rodenberg,
ein kleines Dörflein an der Stepenitz zwischen Kirch Mummendorf und Dassow, ist beschaulich und „weit ab vom Schuss“. Hier beginnt das Naturschutzreservat
Maurine-Stepenitztal mit den großen Reetfeldern und der „Natur pur“. Hier gab es seit Jahrhunderten den ersten möglichen Übergang hinter Dassow - als Brücke oder Furt zwischen den Landesteilen Bistum Ratzeburg und Herzogtum Mecklenburg.
Wo früher vier „freie Bauern“ ihre stattlichen „Hufen“ bewirtschafteten, ist nur noch einer verblieben, der nun seinen Lebensabend „mit Blick ins Grüne“ vorbereitet.
Da Rodenberg auch 30 Jahre nach der Wende immer noch keine „Klarstellungs- und Ergänzungssatzung“ hat, in der die Dorfentwicklung des „Innenbereichs“ geplant und abgestimmt wurde, hat man auf der oben beschriebenen Sondierungsrunde den Plan geschmiedet, eine
„Außenbereichssatzung der Gemeinde Stepenitztal für einen Teilbereich im Ortsteil Rodenberg“
zu erstellen. Diese Plan ist privat finanziert und schließt nur einen beschränkten Teil des Ortes ein.
Um das wahre Vorhaben - nämlich auf den Flurstück 64 ein oder mehrere Baugrundstücke zu schaffen – nicht zu offensichtlich erscheinen zu lassen, wurden andere Flurstücke an dem historischen Dorfanger ( Flurstück 69/1) mit einbezogen, die eigentlich gar kein Interesse an dieser (Sonder-)„Regelung“ haben. Dass über dieses neue Baugrundstück ein Weg verläuft, wurde bei der Planung tunlichst übersehen.
Ursprünglich träumte der Initiator und Finanzier dieser Planung das „Haus Nr. 8“ renovieren bzw. instand setzen. Viele Jahre hatte er das Haus, das auf seinen Grundbesitz steht, reserviert und verkommen lassen, um dann zu erfahren, dass die Untere Naturschutzbehörde (UNB) dieses Vorhaben nicht genehmigen wird: Das Haus steht inmitten der geschützten Flächen des „fluvialen Schwemmlandes“ der Stepenitz.
Schon die Eigentümer des Hauses „Rodenberg 10“ hatten massive Probleme die Sanierung des alten Backsteingebäudes vom Bauamt genehmigen zu lassen. Erst die Einordnung als erhaltungswürdiges Gebäude im Ensemble der vorhandenen Dorfbebauung rechtfertigte eine „Baugenehmigung unter Auflagen“ durch das Bau- und Denkmalschutzamt.
Dieses Voraussetzungen dürften bei der Bebauung mit neuen Häusern nicht vorliegen.
Um die Planungskosten von geschätzten 10.000 € wieder einzuspielen, ist damit zu rechnen, dass mehrere Baufenster eingerichtet werden – für die Kinder, Enkel oder andere zahlungskräftige Bauherren. Aus der Planung wird dieses nicht ersichtlich.
„Eigentlich geht uns das gar nichts an!“
möchte man meinen…
Aber betroffen sind wir doch alle.
Über das Flurstück 64 führt traditionell der Rad- und Wanderweg
von Tramm – Hanstorf - Rodenberg – Schönberg über die Brücke.
Er wurde - auf Betreiben der Naturschutzorgani-sationen und der UNB nicht befestigt, um den natürlichen Eindruck zu bewahren.
Historisch war der Über-gang über die Stepenitz von den natürlichen Gegebenheiten abhängig -Flussverlauf, Sandbänke, Knüppel-Furt, Brücke, alte Trutzburg - daher wurde keine bestimmte Wegstrecke auf dem öffentlichen Flurstück festgelegt. Erst durch den Verkauf der Uferwiesen gelangte der Weg in Privatbesitz.
• Es ist dringend erforderlich, dass die Gemeinde spätestens jetzt den öffentlichen Weg als öffentliche Verkehrsfläche erwirbt und Grundbuchlich sichert. Bisher wird lediglich ein „Gewohnheitsrecht“ vermutet, das in der Rechtsprechung kaum Bestand hat.
• Die Straßenbeleuchtung wurde neu gesetzt und die Brücke steht im Eigentum der Gemeinde.
Es mag notwendig sein, die öffentliche Verkehrsfläche und die Feuerwehr-Zuwegung dinglich zu sichern. (Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass der Eigentümer „Betretungsverbot für all meinen Besitz“ ausgesprochen hat. Eine Abhängigkeit von der Gnade und dem Wohlwollen des Grundbesitzers kann nicht gewollt sein.)
• Nach Aussage der Bauamts- Sachbearbeiterin
„haben die Planer beschlossen, den Weg zu verlegen...“
Eine Verlegung aber bedeutet, dass der direkte Zugang vom Dorfplatz nicht mehr gegeben ist. Zudem wird die Grund-stücksgrenze von acht 130 Jahren alten Linden gesäumt, die „im Wege
stehen“.
• Das Flurstück 64 soll geteilt werden – was bisher verschwiegen wird.
Es sollen zwei (oder mehrere) Neubau-Grundstücke entstehen, die nördlich der 30 Meter hohen Linden-Baumreihe liegen. Ein „Schattendasein“ der Häuser ist zu befürchten. Aber:
Der Bauherr ist nicht gerade berühmt für naturerhaltende Maßnahmen auf seinen Flächen.
Es besteht die Gefahr, dass schon in der Bauphase oder später eine „unmittelbare Gefahr für Haus und Leben“ zum Anlass genommen wird, mit Kettensäge, Bagger und Fräse „Licht in das Dunkel“ zu bringen.
Ersatzpflanzungen werden gern in Kauf genommen für solch ein hochwertiges Bauland.
• Es wäre schön, wenn der Schandfleck Nr.8 endlich mal abgerissen wird.
• Es wäre schön, wenn die Uferwiese ihr ursprüngliches Aussehen behält und sich die natürliche Vielfalt der Pflanzen entwickeln kann.
• Da dem Finanzier der Außenbereichssatzung auch das Alte Verwalterhaus „Rodenberg 12“ gehört, das in einem traurigen Dornröschenschlaf die Tage fristet, möchte ich anregen, dieses zu küssen und zum Leben zu erwecken. Es wäre dem Erbhof wesentlich näher gelegen, hat eine direkte Zuwegung und einen wesentlich größeren Garten.
• Zur optischen Verschönerung des Ortes könnten die landwirtschaftlichen Maschinen auch dazu genutzt werden, die „Ausstellungsfläche“ an der Zuwegung 69/1 zu überarbeiten...
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Der „Entwurfs- und Auslegungsbeschluss“ wird demnächst für 4 Wochen öffentlich im Amt Grevesmühlen ausgelegt.
Jeder Bürger kann in dieser Zeit seine Stellungnahme und Einwendungen dort zu Protokoll geben. Auch wenn es im Land Mecklenburg nicht häufig ist, „sich einzumischen“, sollte jeder bedenken, dass solch eine „Satzung“ als „geltendes Recht“ erheblich in die Planungshoheit des gesamten Ortes eingreift und sich auf alle anderen Haus- und Grundstückseigentümer auswirkt.
Es wäre wünschenswert, eine „Feststellungssatzung“ für den ganzen Ort zu entwickeln –
unter der Mitwirkung aller Bürger.
Sobald die „Teilbereichs-Außenbereichssatzung des Ortsteils“ öffentlich ausgelegt wird, sollte eine
Informationsveranstaltung im Luisenhof oder anderswo stattfinden.
Wann die „Teilbereichs-Außenbereichssatzung“ ausgelegt wird, erfahren Sie unter
https://www.grevesmuehlen-erleben.de/news/oeffentliche-bekanntmachungen
oder in der OSTSEE-ZEITUNG