Die Gelegenheit der Mais-Ernte wird genutzt, den Straßengraben durch 150 LKW-Ladungen platt zu machen.

Der Pilger- und Fahrradweg ist so schlecht, dass selbst die Landwirte einen Ausgleichsweg einrichteten
An die Vertreter*innen des Gemeinderates
Gemeinde Stepenitztal
Rathausplatz 1
23936 Grevesmühlen
                                                                                      Hanstorf 29.11.2021
                                   


Hanstorf und immer noch kein Ende...

Sehr geehrte Gemeindevertreter*innen
Sehr geehrte Damen und Herren

in Hanstorf hängt der Haussegen immer noch schief! Ich wende mich nach einem Jahr noch einmal an Sie, um über die „Entwicklung“ zu informieren.
Auf der letzten Gemeinderatssitzung in Börzow hatte ich im Rahmen der Bürgerfragestunde einige Punkte  angesprochen.
1)    Als „Wege-Pate“ für den Pilgerweg „Via Baltica“ betreue  ich  für die „Deutsche St. Jakobus-Gesellschaft e.V.“ in der die Region Norddeutschland den Verlauf der Strecke von Grevesmühlen  bis Schönberg.
Kürzlich wurden einige Wegweiser in der Gemeinde Stepenitztal ausgetauscht und der „Schilderwald“ ein wenig gelichtet. Dafür möchte ich mich bedanken.
- Die kleinen Wegweiser mit der Jakobsmuschel sind dabei leider abhanden gekommen.
- Leider ist die Strecke zwischen Kirch-Mummendorf und Hanstorf durch die starken Regenfälle in diesem Jahr in einem sehr schlechten Allgemeinzustand. Die Bitte um Instandhaltung des „Pilger-Weges“, der auch als „Hanseatenweg“ ausgewiesen ist, wurde vom  Straßen-Baulastträger Gemeinde Stepenitztal zurückgewiesen mit der Begründung, dass es sich um einen „landwirtschaftlichen Weg“ handelt, der von den anliegenden Landwirten zu pflegen sei.
 Als offizieller Fahrrad- und Wanderweg Mecklenburg-Vorpommerns, der in sämtlichen Wanderwegverzeichnissen aufgelistet ist, handelt es sich um eine öffentliche Verkehrsfläche, bei der die Gemeinde Stepenitztal Baulastträger ist.

Der Weg sollte in  einem solchen Zustand sein, dass eine unmittelbare Gefährdung der Nutzer weitestgehend ausgeschlossen ist. Aus haftungsrechtlichen Gründen – und weil es mit Abstand die schlechteste Wegstrecke der „Via Baltica“ (von Riga bis Bremen) ist - möchte ich anregen, den rechtlichen Status des Weges noch einmal zu prüfen und der Unterhaltspflicht für die Radwege der Gemeinde nachzukommen.
Selbst die anliegenden Landwirte weichen auf die Ausgleichs- bzw. Stilllegungsflächen aus, da sich z.T. tiefe Wasserrinnen gebildet haben und nicht mehr befahrbar sind.

2) Landnahme
Auf der Gemeinderatssitzung hatte ich angesprochen, dass der Landwirt Volker Renzow aus Rodenberg seine Äcker Schritt für Schritt auf die „Verkehrsfläche Hanstorf-Tramm“ ausweitet und den Seitenstreifen von 6,50 Metern bis auf 1,80 Meter umgepflügt hat.
Ein*e Gemeinderatsvertreter*in vertrat die Ansicht, dass dies ein allgemeines Problem ist und „ein Kompromiss gefunden werden müsse“…
Wenn ich Ihren Garten zur Hälfte umpflüge… wären Sie dann mit einem „Kompromiss“ von ¾ Garten zufrieden?
Warum gibt es Flurstücke, Katasterkarten und Grundbücher?  
Auch das „öffentliche“ Eigentum sollte geschützt werden...
 
Auf dem Flurstück am Waldrand wurde Mais geerntet (ca. 150 LKW-Ladungen). Anschließend wurde das Feld neu bestellt und die Straßenbankette von 3,50 Meter auf 2,40 Meter reduziert.

„Eine Pflugfurche um den Ackerschlag“
ist eine effektive Maßnahme gegen Trespen und Quecken und könnte die Eigentumsgrenzen der Flurstücke bezeichnen. „Missverständnisse“  könnten vermieden werden und öffentliche Flächen laufen nicht Gefahr, vereinnahmt zu werden.
Da Straßen und Verkehrsflächen nicht nur Verbindungswege von Menschen sind - sondern auch Biotopverbundsysteme und Rückzugsräume und für Insekten, blühende Pflanzen, Vögel
und kleine Säugetiere sind, sollten sie diesen Lebewesen auch zur Verfügung gestellt werden.


Es ist sehr zu begrüßen, wenn Landwirte subventionierte Blühstreifen und Bienenwiesen anlegen. Diese aber sollten Ergänzungen zu den pestizidfreien Verkehrsflächen sein.

Wenn die „Fremdnutzung“ von öffentlichen Flächen nicht unterbunden und sanktioniert wird, wird es den Randstreifen ergehen wie dem Brasilianischen Urwald:
Er wird zum Wohle der Agrikulturunternehmen Stück für Stück abgeholzt und zu Agrarflächen umgewandelt.
Was wir von anderen zum Schutze der Umwelt erwarten, sollten wir selbst einhalten.

3)    Die „Alte Dorfstraße“ ist immer noch Thema.
Seit nunmehr zwei Jahren wird die alte Dorfstraße (Flurstück 139/3) und die Zufahrt zu unserem Grundstück (154/1) von Herrn Jörg Roose mit alten landwirtschaftlichen Geräten blockiert. Das Amt der Gemeinde Stepenitztal hat diese Aktion nachträglich genehmigt – oder besser: Sie unternimmt nichts zur Räumung der Blockade.  Die Verwaltung beruft sich auf ein internes Gutachten der Straßenaufsichtsbehörde NWM, dass feststellt, dass „eine Straße, die vor 1973 (also seit Infrafttreten des neuen Straßen- und Wege-Gesetzes der DDR) nicht mehr existiert hat, auch nach der Wende keinen Bestand hat. Als Beleg der Überleitung in das neue StrWG-MV nennt die Straßenaufsichtsbehörde das örtliche „Straßenverzeichnis“, dass seit 1997 zu führen ist.
Nachweislich wurde das strittige Teilstück der Verkehrsfläche erst im Jahre 1981 von der LPG-Mallentin im Rahmen der „Flurstückübergreifenden Bewirtschaftung“ untergepflügt.
Zur abschließenden Klärung des Status der Verkehrsfläche (139/3) haben wir das Verwaltungsgericht in Schwerin angerufen. (Aktenzeichen 7 A 1807/21 SN)

Mittlerweile hat die Gemeinde Stepenitztal – mit oder ohne Wissen der Gemeindevertreter*innen – das Vermessungsbüro des Katasteramtes beauftragt, die Grenzen der Gemeindeflächen an unserem Grundstück (154/1 und 155/2) vermessen zu lassen.
Dieses begrüßen wir ausdrücklich! Wir wundern uns allerdings, da Herr Bürgermeister Koth die Bitte um Vermessung der gemeinsamen Grenze im Jahre August 2018 strikt abgelehnt hatte. Ich wurde am 14.Dez.2018 sogar dringend aufgefordert, die Markierungen der von uns privat beauftrage Grenzpunktfeststellung zu entfernen.
Seit nunmehr sechs Tagen sind bis zu vier Vermesser des Katasteramtes damit beschäftigt, einen verlässlichen „Ausgangspunkt“ für eine Kartierung der Grundstücksgrenze zu finden. Offensichtlich entsprechen die derzeit „gültigen“ Grenzpunkte nicht dem Handriss 7/1 aus dem Jahre 1947 (Bodenreform im Auftrag der SMAD-Befehls Nr. 209 ).

Es wäre für alle Beteiligten hilfreich, die sachliche Klärung des „Status“ und des „Grenzverlaufs“ abzuwarten
bevor verwaltungsrechtliche Schritte unternommen werden, die an den Fakten drehen sollen.

Bitte bedenken Sie, dass der „verschwundene“ Weg (Flurstück 139/3) nach der Wende 30 Jahre lang von den Pächtern der anliegenden Äcker klammheimlich und „für Lau“ genutzt wurde und die Gemeinde keinerlei Pacht-Entgelt erhalten hatte.  
Vielleicht sollten Sie sich als Gemeindevertreter*innen die Chance bewahren, diesen jahrhundertealten Weg als Wander- und Erholungs-Fußweg in die kommunale Entwicklungsplanung einzubeziehen.
Alternativ haben wir Ihnen ein Kaufangebot unterbreitet, um das Flurstück als öffentlichen Privatweg der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Eine Straße vor den motorisierten Verkehr ist auch von uns nicht angestrebt.

Ich wünsche Ihnen eine frohe Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Und: Bleiben Sie gesund…

Ihr                                             Butch Speck

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