Hurra – die Brücke öffnet zu Ostern!
Nachdem der Rad- und Wanderweg über die Stepenitz bei Rodenberg seit einem halben Jahr gesperrt wurde, soll er nur „zu Ostern“ wieder öffentlich nutzbar sein – dieses meldete der Chefredakteur der „Ostseezeitung“.
Was von dem Journalisten Michael Prochnow wiederholt als „eskalierter Nachbarschaftsstreit“ dargestellt wurde, begann tatsächlich als eine
„Verwaltungsposse“, in der dem örtlichen Großgrundbesitzer - Enzo Folkerts
(Name geändert) ein
Ruhesitz in herausragender Lage zugeschanzt wurde. Da der bevorzugte „Bauplatz mit freiem Blick in das Stepenitztal“ nicht im Innenbereich des Ortes lag, wurde - auf kosten des Antragstellers – eine „Außenbereichssatzung“ für speziell diesen Fall aufgestellt.
Vergessen wurde allerdings, dass es seit vielen Jahrhunderten auf dem Grundstück einen „öffentlichen Rad- und Wanderweg“ gibt, der auf allen Wegweisern der Gegend und in den Liegenschaftskarten des Kreises verzeichnet ist.
Die zuständige Sachbearbeiterin des Kreis-Bauamtes meinte dazu nur :
„Was interessieren mich die Landkarten? Ich entscheide nur nach Aktenlage!“
In der Außenbereichssatzung der Gemeinde Stepenitztal wurde dieser Punkt tatsächlich „unter den Tisch“ geschoben. Aus Kostengründen einigte man sich mit dem Bauherren Folkerts, dass er doch bitte auf eigene Kosten die vorhandenen Straßenlaternen an die Seite verlegen solle.
Da auch die Hauptwasserleitung des Zweckverbandes von ihm verlegt werden sollte, passierte alles „in einem Abwasch“.
Vergessen wurde allerdings, dass solch eine Verlegung eines „öffentlichen Weges“ laut unserem Straßen- und Wege-Recht (StrWG M-V) geregelt ist:
Die Behörden und die Öffentlichkeit müssen einbezogen werden.
Dieses Recht hatte ich wahrgenommen und auf den Erhalt der 100 Jahre alten Linden am Rodenberger Dorfplatz hingewiesen.
Ohne das Prozedere der Verlegung des öffentlichen Weges abzuwarten, wurde die Baugenehmigung im Außenbereich erteilt.
Der Bauherr nutzte die behördliche Verpflichtung den Bau zu sichern, dazu, die gesamte vier Hektar große Wiese inklusive dem Rad- und Wanderweg für den öffentlichen Verkehr abzusperren.
Da einige schulpflichtige Kinder in Rodenberg auf den Bus in Hanstorf - auf der anderen Seite des Flusses -angewiesen sind, bot sich der Nachbar des Bauherren an, eine Holztür auf die Brücke zu bauen, die zumindest ihm und seinen Kindern den Weg öffnet.
Solch eine Tür auf eine Brücke zu bauen, die dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern gehört… darauf muss man erst einmal kommen…
Unsere Ministerpräsidentin (Manu S.) hat sich dieses auch sehr verbeten. Immerhin soll eine Brücke verbinden und nicht trennen.
Endlich – nach nunmehr 6 Monaten – scheinen die legalen Voraussetzungen gegeben, die handwerklichen Mängel der Verwaltung aufzuarbeiten.
Schauen wir mal, was als nächstes kommt.
Fünf Zeitungsartikel
wendete der Redakteur der Ostseezeitung bisher auf, um aus der „Verwaltungsposse“ einen „Nachbarschaftsstreit“ zu konstruieren.
Dazu möchte ich folgendes sagen:
„Ich habe mich zu keinem Zeitpunkt gegen den Bau des „Altenteils“ ausgesprochen. Ich habe lediglich auf die bestehende Rechtslage (bezüglich „öffentlicher Weg“ und „Naturschutz“) hingewiesen und um die Einhaltung dieser viel beschworenen „regelbasierten Ordnung“ gebeten."
Welches Ziel Herr Prochnow mit dieser Zeitungskampagne verfolgt, ist mir nicht ganz klar.
Vielleicht ist es seine Art, eine
"gute Story" an seine Leserschaft zu verkaufen.
B.S. 25.03.2025
UPDATE 03.03.2025:
"Davon träumt der Führer!"
Da ist der Woldemor Seelenski aber ordentlich zusammengeschissen worden von seinem besten Freund und Gönner in Übersee. Unsere europäischen Regierungsbeamten hatten alle Hände voll zu tun, das arme Würstchen zu trösten und zu versichern, dass der "Big Brother" manchmal ein wenig trampelig ist - man sich aber nichts dabei zu denken braucht:
"Wenn es darauf ankommt, dann steht er uns schon zur Seite!"
Damit der arme kleine slawische Komiker wieder lächelt und es in weiter Ferne zu einem "gerechten, dauerhaften Frieden" kommen kann, wollen die "Willigen" einen "partiellen Waffenstillstand" ausrufen. Und der geht so:
Die Soldaten auf beiden Seiten der Kontaktlinie dürfen weiter schießen. Nur die Flugzeuge dürfen nicht fliegen und die Infrastruktur des anderen Landes angreifen.
Im Klartext heißt es:
Eine "Flugverbotszone über der Ukraine" soll ausgerufen und durch Franzosen und Briten "überwacht" werden.
Das hatten wird schon mal in Lybien und es endete mit dem Sturz Ghadafis und einem (bisher) 10 jährigen Bürgerkrieg...
Die "Willis" wollen "robuste Friedenstruppen" schicken, um den Waffenstillstand abzusichern.
"Da träumt der Führer von",
dass wir Deutschen - ganz ohne Krieg - unsere Panzer, Drohnen und Raketen
400 km an Moskau heranverlegen und uns so die ganzen Probleme des Blitzkrieges ersparen. Er würde mit Kaiser Napoleon Bonaparte in die Hände klatschen ("Gimme five!") - wenn die Finger denn noch alle dran wären: "Endlich erfüllt sich der ewige Traum nach Vergeltung und Lebensraum im Osten".
Aber für jeden "Taurus"-Flugkörper auf russischen Gebiet wird ein Schwall von Haselnuss-Würmchen (russisch: "Oreschnik") auf Willis Entscheidungs-zentren herunterregnen. Dann werden sie heulen und jammern: "Dieser böse Onkel hat uns angegriffen!" und hoffen, dass dieser Trampel wieder in Rage gerät...
Was - bitteschön - interessiert mich die Ukraine?
Ist sie demokratisch?
NEIN !
Ist sie korrupt? JA!
Hat sie Bodenschätze? JA,Ja,ja -hechel hechel
Und warum sollten die Russen bei uns einmaschieren?
Was haben wir verbrochen (außer den
19 Millionen getöteten Russen in WW II), was Putin motivieren könnte, gewaltsam nach Deutschland zu kommen?
Er will uns sein Öl und sein Gas verkaufen - und Mercedes fahren. Soll er doch!
Ein wenig mehr Außenhandel würde uns ganz gut tun.
Apropos "kleiner Rundumschlag":
Mein Strafprozess vor dem Amtsgericht Wismar ist recht schräg gelaufen:
Der Mann aus Hanstorf, der eidesstattlich bezeugt hatte, dass ich ihm "ohne Vorwarnung" Tränengas ins Gesicht gesprüht hatte, hat vor Gericht die Aussage als Zeuge verweigert! Warum? Weil er sich mit einer korrekten Aussage selbst belasten und strafbar machen würde.
Sein Anwalt hatte sich diesen juristischen Trick ausgedacht und brachte das Gericht damit so sehr durcheinander, dass die für zwei Stunden angesetzte Verhandlung erst nach sechs Stunden beendet wurde.
Aus der behaupteten "gefährlichen Körperverletzung" machte die Richterin eine "fahrlässige Körperverletzung" -was immer das auch ist.
Sie konnte den Prozess nicht einstellen, weil der sture Staatsanwalt dem hätte zustimmen müssen.
Aber er war der Meinung, ich hätte mich auch anders gegen den Angriff wehren können: "Sie hätten ihn doch einfach zur Seite schieben können!"
Für mich ist es ein wenig lebensfern, dass ich (als ein 70-jähriger (85 kg)) einen 120 kg schweren Vorarbeiter "zur Seite schieben" soll.
Ich möchte es lieber nicht ausprobieren...
Also wird sich das Landgericht in Schwerin damit beschäftigen müssen... hoffentlich kehrt dann endlich "Ruhe" ein.
Kleiner Rundumschlag an "Mariä Lichtmess"
Heute vor 2025 Jahren und 40 Tage nach seiner Geburt wurde das kleine Jesus-Kind im Tempel der Öffentlichkeit vorgestellt.
Zuvor war er bzw. seine Mutter und sein Stiefvater von Bethlehem nach Ägypten geflüchtet. Er hatte erfahren, dass alle neugeborenen Jungs ermordet werden sollten. Es besteht keine Überlieferung, dass Joseph andere Familien gewarnt hatte…
Aber das soll nicht das Thema sein:
Morgen stehe ich vor dem Amtsgericht und werde beschuldigt, einem Einwohner dieses Dorfes Hundeabwehrspray ins Gesicht gesprüht zu haben.
Stimmt !
Das habe ich auch und ich habe es der Polizei auch angezeigt.
Aber was war passiert?
Die „Tat“ war schon vor 2 Jahren im Januar. Ich hatte von einem Agrar-Service-Betrieb beschädigte Schutzfolien abgekauft, die die riesigen Zuckerrübenmiete abgedeckt hatte -zum Schutz gegen den Frost.
Jetzt wurden sie wieder eingesammelt und der Lohnunternehmer legte mir eine Plane (13x20m) zurecht. Als ich sie einrollen wollte, kam ein Mann aus dem Dorf angefahren. Er wurde wohl von seiner Tochter informiert, dass „der da“ irgendwas macht. Der Mann schimpfte, ich würde die Planen stehen: „Das sind dem Bauern seine!“ Dann schloss er die Heckklappe meines Wagens, kniete sich auf der nassen Straße nieder und fotografierte die abgelaufene TÜV-Plakette.
Danach teilen sich die Aussagen. Er behauptet, ich sei zu ihm hingerannt und habe den Ahnungslosen unvermittelt ins Gesicht gesprüht. Nun möchte er gern 500 € Schmerzensgeld.
Meine Version ist, dass er nach diesem Kniefall aufgestanden und filmend die 20 Meter auf mich zugelaufen ist.
Ich brüllte ihn an: „Was willst Du? Bleib stehen? Die Plane habe ich von XXX gekauft!“
Ich hielt ihm die Tränengas-Flasche entgegen. Als er sich mir auf Armlänge genähert hat und sich Handy und Sprühflasche unmittelbar gegenüberstanden, nahm er die rechte Faust aus der Hüfte nach hinten und ich befürchtete einen Schwinger, wie ich ihn schon mal ins Gesicht bekommen hatte… Ein Stoß aus der Sprühflasche stoppte ihn...
Beim Gericht ist es wie auf hoher See: Man ist mit Gott allein und weiß nicht, was aus der Sache wird.
Ich ärgere mich, dass ich mich seit Jahren mit solch einem Menschen herumärgern muss.
Über Jahre hinweg hat er die Straße hinter meinen Wiesen versperrte. Er war stinksauer, als das Verwaltungsgericht und das Ordnungsamt ihn verpflichtete, den Metallpflug und die Feldsteine "sofort" zu entfernen.
„Hau ab oder ich hau dir sämtliche Latten vom Kopf!“ war seine doch recht originelle Drohung, als der mir die Steine direkt vor die Einfahrt legte.
Was ist los mit dieser Welt?
Dieser Kleinkrieg hier im „Tal“ scheint nicht enden zu wollen. Als das Verwaltungsgericht abschließend feststellte, dass der umstrittene Weg ein Weg ist, reagierte unser Großgrundbesitzer sofort. Noch am selben Tag verwehrte er mir den Rundweg hinter der Brücke über „sein“ Gelände. Er scheint wohl vergessen zu haben, dass es diesen Weg schon seit Menschengedenk (800 J.) gab. Nur weil er das Land nach der Wende günstig "geschossen" hat und seinen „Altenteil in bester Lage" genau dorthin bauen wollte, sollte der Weg gesperrt werden.
Der neue Bürgermeister unseres Tales, Herr Stegmann, spielte dieses Spiel mit. Statt „konservativ“ das Gute und Bewährte zu schützen, verfügte er eine Sperrung des Steges „wegen eines privaten Bauvorhabens“. (siehe Artikel unten)
Als dieses Argument nicht mehr haltbar war, verfügte er die Sperrung „bis zur Klärung rechtlicher Fragen!“. Seit dem diese Fragen im beantwortet wurden, sperrt er den Weg „wegen Hochwasser und Überflutungsgefahr!“
Ich bin gespannt, was er sich als nächste Begründung ausdenkt…
Aber auch „Außerhalb“ brodelt es:
Die Gemeinde Gägelow verlangt 10.000 € Pacht für einen Monat für 1 ½ Hektar Land in Jamel, wo seit -zig Jahren das Festival „Jamel rockt den Förster“ stattfindet. „Die ham se doch nich alle!“
Eine Pacht ist o.k. - aber im angemessenen Rahmen. Natürlich soll die Gemeinde von solch einem Event etwas profitieren – aber darum geht es nicht. Das Festival soll offensichtlich auf bürokratischer Weise verhindert werden…
Noch so ein Hammer:
Hat hier jemand mitbekommen dass die Gebühren für den Wasser- und Bodenverband im Stepenitztal um 600 % erhöht wurden für die Hausbesitzer mit Gärten? Nein!
Kein Wunder, denn in der vorhergehenden Gemeinderatssitzung wurde beschlossen, dass
„Bekanntmachungen“ in Internet (www.Grevermuehlen-erleben.de) und nicht mehr in der „OZ“ veröffentlicht werden. Jetzt stehen sie nur noch im
„BLITZ“, dieser flachen Werbebroschüre, die so wie so gleich im Müll landet.
Auch in den Schaukästen steht (fast) nichts mehr. Nur noch drei Gemeinde- Schaukästen werden bestückt:
Ghost-dorf, Börzow und Kirch Mummendorf…
Was sagte ein hohes Tier in der Verwaltung? „Also unter uns: wir sind hier nicht sehr glücklich darüber, dass wir auch noch Papenhusen und die Dörfer dazubekommen haben.“ Sorry for disturbing. Entschuldige, dass es uns gibt.
Es wird wohl auch einige Bundespolitiker geben die sich sagen: „ Also unter uns: Wir hier sind nicht sehr glücklich darüber, dass wir noch die alte DDR dazubekommen haben.“
Apropos:
Danke an den Herren Bürgermeister, dass die Straße zu unserem Dorf am Waldrand freigeschnitten wurde!
Ein Mensch – eine Wort.
Kaum beschlossen wurden die überhängenden Äste mit einen gemieteten Hubwagen großzügig abgesägt und
die Gemeindearbeiter waren schnell bei der Hand, locker 15 Raummeter feinstes Eiche-Brennholz
privat
abzutransportieren. Der Rest und die Zweiglein wurden recht brachial auf das Unterholz (Weißdorn, Bischofshütchen etc.) gestapelt.
Soll das noch geschrettert werden oder soll es da liegen bleiben – als Barrikade für die Rehe und Nistplatz für Igel, Hasen und Kleintiere?
„Dudumm, dudumm!“ Das wird ein gar lustiges Geräusch unter den Reifen der (zu schnellen) Autos, wenn die kleinen Säuglinge sich auf dem angewärmten Asphalt wärmen wollen.
Ein Rückzugsgebiet für Kleintiere ist wie ein Insektenhotel an der Tankstelle:
Greenwashing und Kosten sparen.
Ach – es könnte immer so weiter gehen:
Dieser bescheuerte Streit, ob man die neuen Grenzblockaden mit oder ohne die AfD einführen soll.
- Erstmal wurde uns die EU schmackhaft gemacht – weil dann die Grenzen fallen und wir alle „frei“ sind.
Jetzt gilt die Freiheit nur noch für Bio-Deutsche und den LKW-Verkehr.
- Ob wir zu viele Ausländer haben?
Es sterben 1 Millionen Menschen im Jahr in Deutschland und es werden ca. 850 000 Babys geboren.
Wir brauchen demnach 250 000 Arbeitskräfte pro Jahr. Wo sollen wir die hernehmen? Pimpern, pimpern pimpern!
Aber das macht man nur mit Perspektive...
- Die
Ost-Flüchtlinge und die
Russlanddeutschen haben wir schon integriert (mit Vorbehalt) und die
Türken, Spanier, Griechen und Italiener haben sich selbst integriert. Die
eine Millionen Ukrainer in unserem Land machen sich zum großen Teil nützlich, bekommen Kinder, arbeiten schwarz auf dem Bau oder bewerben sich schon mal für die Arbeit in den Munitionsfabriken , die geplant werden für die wehrhafte Demokratie. Das sind gelernte Fachkräfte - schon deren Vorfahren haben in unseren Munitionsfabriken arbeiten dürfen…
Klar wollen wir Fachkräfte! Die sind ja auch billiger als ungelernte Flüchtlinge. Eine gute Ausbildung kostet ungelogen locker 200 000 € pro Person. Was meinst Du, wie glücklich der Westen war, als ab und zu diplomierte Flüchtlinge aus dem Osten kamen. Dabei war das Begrüßungsgeld von 1.000 DM bzw. später 100 DM ein Klacks…
Natürlich wollen wir keine Messer schwingenden Kopftuch- Terroristen. Wer will die schon?
Zur Erinnerung: In meiner Jugend hat hier jede ein Kopftuch getragen und wir eine Kappe. Und von den 2.000 Messerattacken im Jahre 2024 waren 70 von Ausländern! Verstehste? Wer eine Straftat begeht, der sollte bestraft werden. Bankraub oder Messerattake... und ab dafür nach Syrien? Keine Strafe - nur Freiflug? Das ist eine Einladung zur Kriminalität!
Wir Deutschen sind nicht berühmt dafür, sich in anderen Ländern zu integrieren.
In Russland und Kasachstan hat sich die deutsche Sprache über Jahrhunderte gehalten.
Die Nazis in Argentinien, Uruguay, Paraguay und Kolumbien sind immerhin zweisprachig...
Trotzdem bin ich für REMIGRATION!
Wir brauchen dringend Arbeitskräfte und woanders gibt es Menschen, nicht unbedingt willkommen sind in ihrem Land – weil sie sich nicht integrieren können…
Ich spreche von den Israelis bzw. den Juden, die wir seinerzeit rausgeschmissen haben, als der Kanzler noch einen (schmalen) Bart hatte. Hochgradige Spezialisten sind das… und irgendwie doch auch Deutsch. Bis auf die Kippa fallen sie nicht sofort auf.
Die Millionen, die vor den Nazis nach Palästina geflüchtet sind – soll‘n sie doch zurück kommen in ihre alte Heimat. Der deutsche Charakterzug, was den etwas rabiaten Umgang mit Andersgläubigen angeht, haben die noch volldrauf
. 45 000 tausend Palästinenser mussten (bisher) sterben wegen der Sache am 7.Oktober 2023. Dabei lohnt es sich mal, bei Wikipedia nachzulesen, was tatsächlich passiert war. 680 Zivilisten, der Rest Soldaten und ~1500 erschossene Palästinenser...
Sind Sie dennoch herzlich willkommen? Bei einigen AfD-Anhängern hätte ich da meine Zweifel, ob das gut geht.
Aber auch „der Staat“ scheint nicht so ein großes Interesse an einer Remigration zu haben.
„Die Existenz des Israelischen Staates ist Staatsräson!“ Sollen die Israelis doch alle in ihre Herkunftsländer zurück (geführt werden). Dann wären doch alle glücklich! Oder?
Die Wirtschaft bekommt hochspezialisierte Fachkräfte, der Staat käme sogar mit 100.000 € Begrüßungsgeld noch gut davon und auch März und die AfD hätte Bio-Deutsche als Zuwanderer.
Und die „Ausländer“? Die armen Menschen aus Afghanistan, wie vor dem Krieg (auch dem der Deutschen) im eigenen Land traumatisiert wurden, hätten die Hoffnung, dass sich das „blaming“ und „shaming“ wieder auf andere fokussiert…
Habe ich noch was vergessen? Ach ja – die Ukraine:
Friedlich Merz will sofort die Taurus Flugkörper liefern, wenn er denn Kanzler wird. Was glaubt der eigentlich, was dann passiert? Erstmal nichts! Aber dann, wenn die Russen ausreichend „Oreschnik“ -Raketen produziert haben, dann vergelten sie im Verhältnis 1:1. Eine Taurus <> eine Oreschnik.
Nicht unbedingt auf Berlin, aber vielleicht auf Kiew, auf das Regierungsviertel. Glaubt er denn wirklich, dass es sich noch lohnt, dort Ärger zu machen?
Immerhin sind die Russen nicht zu uns gekommen. Der Eiserne Vorhang hat sich arg nach Osten verschoben – was die Russen nicht witzig finden.
Anallena Bierbock träumt von der Zerschlagung des russischen Imperiums. Soll sie doch. Die Chinesen aber werden sicherlich etwas dagegen haben, wenn die USA (unter Trump oder sonst wem) das Reich der Mitte in die Zange nehmen würde, indem sie Raketen in Wladirostock aufstellen. Nee – das demokratische (brrrrr) Amerika soll sich erst mal auf Kanada, Mexiko und Grönland konzentrieren, dann erst ist China an der Reihe.
Hoffentlich hat unser aller Lenchen bis dahin einen vernünftigen Beruf erlernt.
Ach ja – die AfD. Die Frau Weigel ist eine kluge Frau und kaum zu fassen… und sie hat eine riesige Menge an Anhängern und Protestwähler hinter sich. Wenn die in die Regierung kommen, dann gnade uns Gott.
Aber dennoch repräsentieren sie ein fünftel der deutschen Wähler. Man muss doch mir ihnen reden...
Was ist das für eine „Brandmauer“? Darf in der Demokratie nur der zu Wort kommen, der dem „main-stream“ folgt? Vieles, was die AfD vertritt ist ja nicht verkehrt! Und wenn Friedlich Merz diese Themen übernimmt, dann ist das Diebstahl.
Und wenn man sich dann noch von den Vor-Denkern distanziert, dann ist das armselig…. Jawoll!
Jetzt geht es mir besser
V.i.S.d.P.: Butch Speck
15.12.2024: Die nächste Scheibe der "Salami-Taktik wird geschnitten:
"Weg gesperrt wegen rechtlicher Fragen!"
So schreibt es der Bürgermeister Stegmann auf das "Sperr- und Verbots-Schild".
War es zu Beginn die Sperrung des Großgrundbesitzers Enzo Folkerts (Name geändert), weil dieser Weg angeblich ein "PRIVATWEG" ist, so wurde bei der zweiten Scheibe der Salami-Taktik von der Gemeindeverwaltung Stepenitztal geschrieben, dass der "öffentliche Weg wegen einer privaten Baustelle bis Ende November 2024 gesperrt" sei.
Nun ist der November vorbei und ein neues Schild ziert den Weg:
"Weg gesperrt wegen rechtlicher Fragen!"
Es wurde kein Datum mehr benannt und es wurde nicht gesagt, was die "rechtlichen Fragen" sind.
Wird jetzt behauptet, dass der Rad- und Wanderweg pötzlich nicht mehr öffentlich ist?
Hat die Gemeinde es versäumt, die Verlegung des Weges offiziell zu beantragen?
Die Untere Naturschutzbehörde stellt fest, dass ein Antrag von der Gemeinde vorliegt... aber unvollständig ist.
"Wir haben nichts gegen eine Verlegung des Weges einzuwenden!" meint der Chef, Herr Höpel.
"Wir auch nicht!" meinen wir.
"Es ist uns egal, ob wir links oder rechts an der Baustelle vorbeigehen sollen - hauptsache ist, wir können den Rad- und Wanderweg benutzen und den Rundweg über die Stepenitz nach Kirch Mummendorf laufen."
Warum sollten wir
"des lieben Friedens Willen"
auf den Weg und auf unsere Bewegungsfreiheit verzichten?
Es waren nicht wir, die diesen Streit begonnen haben. Es war Herr Folkerts, der in Ruhe seinen Lebensabend mit freiem Blick auf das Stepenitztal verbringen möchte!
Wenn jeder Landwirt und jeder Grundstücksbesitzer sein "Eigentum" versperren würde - warum auch immer - dann dürften wir mit Ach und Krach gerade noch die öffentlichen Weg benutzen.
Aber dasGrundgesetz, das Bundes-Naturschutzgesetz und das Straßen- und Wege-Gesetz sagen etwas anderes:
"Jeder darf in der freien Natur überall laufen, solange er nichts beschädigt!"
und die öffentlichen Straßen sind für jeden da - auch wenn der Grund und Boden in Privatbesitz ist.
Die Gemeinde kann die "Klärung" lange hinauszögern - aber sie kann die Nutzung des Weges nicht verbieten.
Es gibt bereits ein Urteil des Verwaltungsgerichts zu dieser Straße von Rodenberg nach Prieschendorf.
Ein wenig Respekt vor der Judikative könnte der Verwaltung und auch dem Eigentümer nichts schaden.
Die Gemeindevertretung beschließt, die Teileinziehung des Flurstücks 159 der Flur 1 in der Gemarkung Hanstorf entsprechend der farbigen Markierung im beiliegenden Kartenauszug gemäß Anlage 1 beim Landkreis Nordwestmecklenburg zu beantragen. Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Antrag für die Gemeinde zu erstellen.
Mit der Errichtung befestigter Straßen in der Ortslage Hanstorf hat das zur Einziehung gemäß § 9 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vorgesehene Teilstück des Flurstücks 159 der Flur 1 in der Gemarkung Hanstorf an Bedeutung verloren. Wurde die ehemalige sogenannte Dorfstraße in früheren Zeiten unter anderem offenbar zum Transport landwirtschaftlicher Erzeugnisse genutzt, hat sie diese Funktion in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts, spätestens jedoch im Jahr 1980 verloren, so dass die Fläche in eine landwirschaftliche Nutzung überführt worden kann. Die Gemeinde Stepenitztal ist davon ausgegangen, dass der Weg aufgrund der neuen Straße seine Widmung bereits zu DDR-Zeiten hätte verlieren sollen, damit das Flurstück teilweise zur Bewirtschaftung an einen Landwirt verpachtet werden kann. Dass der Weg durch die geschilderten Umstände bisher nicht entwidmet wurde, zeigt nunmehr das beleidigende Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 21. August 2024 (Ablage 3), welches ausweist, dass das Flurstück in Gänze nach wie vor ein öffentlicher Weg und als solcher von der Gemeinde zu unterhalten sei.
Unabhängig von dieser rein rechtlichen Betrachtung hat das zur Einziehung vorgesehene Teilstück des Flustücks 159 der Flur 1 in der Gemarkung Hanstorf durch seinen Werdegang und die Entwicklung der Ortslage Hanstorf tatsächlich keine Bedeutung mehr für den öffentlichen Verkehr, da sich alle Grundstücke in Hanstorf über die vorhandenen Straßen und Wege erreichen lassen (s. Feststellungssatzung Hanstorf von 1993); Dies sogar barfüßig, weil es sich bei der Ortslage Hanstorf um ein kleines Ortsgebiet handelt.
Mit der Teileinziehung macht die Gemeinde von ihrem Gestaltungsrecht nach dem StrWG M-V Gebrauch. Es soll der Rechtszustand hergestellt werden, wie er seit etwa 1980 als bestehend hätte angenommen werden können. Dadurch könnte eine Verpachtung angesetzt werden, die Der Gemeinde im Jahr gute 75 ,- € einbringt. Darüber hinaus entspricht der zur Unterhaltung dieses unbedeutenden Weges zu erbringende Aufwand (1991-2024 > 0,00 €) den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach § 43 Absatz 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern.
Den Touristen und die Gassi-Gängern steht es frei, sich auf der Asphaltstraße zwischen den geparkten Fahrzeugen und den kläffenden Hunden zu bewegen. Wir weisen bei dieser Gelegenheit noch einmal ausdrücklich auf die Koth-Verordnung des Ordnungsamtes hin.
Der Originaltext wurde – inklusive 16 grammatikalischer Fehler - kaum verändert für das Flurstück 139/3 der Gemeindevertretung in der Sitzung vom 29.10.2024 vorgelegt.
Ohne jegliche Diskussion hoben alle Gemeindemitglieder – mit Ausnahme einer Enthaltung - ihren rechten Arm und stimmten diesem Antrag zu. Ich halte es für erbärmlich, dass „unsere“ Interessenvertreter*innen nicht einmal Gerichtsentscheidungen und ihr eigenes Wahlprogramm respektieren.
Hatten Sie vor ihrer Wahl nicht versprochen:
ORIGINALTEXT:
Viel haben wir schon umgesetzt –
Viel haben wir angestoßen –
Viel haben wir noch vor!
Geben Sie den den Kandidaten der CDU-Liste Ihre Stimme…
NEVER ENDING STORY?
Der Gemeinderat soll am 29.10.2024 beschließen, dass der historische Weg von Rodenberg nach Prieschendorf (Flurstück 139/3 in Hanstorf) "entwidmet" wird.
Es ist schade, wenn sich die Verwaltung nicht an der Rechtsprechung orientiert, sondern "aus Prinzip" trotzig ist.
Anbei ein Brief an die Gemeindevertreter*innen
An die
Gemeindevertreter*innen der
Gemeinde Stepenitztal
Rathausplatz 1
23936 Grevesmühlen
Hanstorf 23.10.2024
Gemeinderatssitzung 29.10.2024 Stellungnahme zu TOP 9: Grundsatzbeschluss
„Alte Dorfstraße“ in Hanstorf.
Sehr geehrte Gemeindevertreterinnen
Sehr geehrte Gemeindevertreter
für den 29.Oktober 2024 ist eine Gemeindevertretersitzung einberufen, die unter dem Tagesordnungspunkt 9 die Teil-Entwidmung der Verkehrsfläche „Dorfstraße“ Flurstück 139/3 vorsieht. Der Beschlussvorschlag und entsprechendes Kartenmaterial liegt ihnen vor.
Zu diesem Beschlussvorschlag möchte ich als Betroffener und Anlieger gern Stellung nehmen:
Als wir die Ackerfläche 154/1 im Jahre 2018 kauften, war anliegend ein Flurstück verzeichnet, das nach Auskunft des Liegenschaftsamtes im Grundbuch Blatt 1013 als Verkehrsfläche ausgewiesen ist. Wir nutzen diesen öffentlichen Weg, um Futtermittel und Material für meinen Tierzucht-Betrieb (Betr.Nr. WM-54***020) zu holen und um auf den hinteren Teil des Flurstücks 152 zu gelangen.
Im Jahr 2019 versperrt Herr Jörg R. ausHanstorf, ohne Begründung und aus reinpersönlichen Gründen den Weg mit einem Feldstein. Dieses Hindernis verstärkte er in der Folgezeit mit weiteren Steinen und alten landwirtschaftlichen Geräten. Auch Landwirt Enzo Folkerts sperrte zusätzlich die Zufahrt zu unserem Grundstück.
Der Aufforderung an das Ordnungsamt, für die Entfernung dieser „Ordnungswidrigkeiten“ zu sorgen, wurde nicht entsprochen mit dem Verweis, dass es sich um eine
Ackerfläche handelt.
Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Schwerin sollte diese Frage klären.
Mit dem jetzigen Urteil, dass Ihnen vorliegt, wurde klargestellt:
Das Flurstück 139/3 ist in voller Länge ein öffentlicher Weg.
Gegen das Urteil wurde von der Gemeinde keine Revision eingelegt.
Es ist seit dem 23.09.2024 rechtskräftig.
Statt nun aktiv zu werden und die Barrikaden beseitigen zu lassen, strebt der Bürgermeister eine
Entwidmung der Teilfläche an. Dieses bedaure ich sehr, denn ich hoffte, dass mit der gerichtlichen Entscheidung endlich Ruhe einkehren würde.
Es ist das gute Recht der Verkehrsaufsichtsbehörde des Kreises, eine
Umstufung oder Entwidmung zu veranlassen. Das Prozedere ist in
§ 9 der StrWG MV geregelt und erfordert
„überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles“ und die
Berücksichtigung der
„Belange derjenigen, die durch die Einziehung berührt sind.“
Die Hürden sind also recht hoch.
Unabhängig von unseren Interessen sollten Sie sich fragen, ob solch eine Entwidmung Sinn macht:
Es wäre eine Aufgabe des Ordnungsamtes, diesen „regelbasierten Werten“ genüge zu tun.
Für Fragen stehe ich Ihnen gern in der Bürgerfragestunde am 29.10.24 zur Verfügung.
Es grüßt Sie
Butch Speck
CDU-Gemeindevertreter verhindern Wanderweg
Die Gemeindevertretung Stepenitztal hat in ihrer gestrigen Sitzung die Teileinziehung des alten „Benedicten-Weges“ in Hanstorf beschlossen.
In der zweiten Sitzung des neuen Gemeinderates der Landgemeinde Stepenitz wurde der Landkreis beauftragt, einen entsprechenden „Entwidmungs“-antrag der Gemeinde auszuarbeiten.
Versprach die CDU-Mehrheit in ihrem Wahlprogramm noch den „Ausbau der Infrastruktur, der Straßen und Radwege“, die „Verbesserung der Lebens- und Wohnqualität“ und den „Schutz von Natur und Umwelt“, so fiel der neue Bürgermeister, Ulf Stegmann (58 J.) gleich nach der Wahl mit der Sperrung des „Rad- und Wanderweges nach Schönberg“ in Rodenberg auf.
Der Rundweg direkt an der Stepenitz wurde „wegen eines privaten Bauvorhabens voraussichtlich bis Ende November 2024 gesperrt.“
„Das kann doch nicht wahr sein!“ ärgerten sich die Wanderer, die nach halber Strecke umkehren müssen. Ärgerlich ist es insbesondere, weil auf dem Ufergrundstück jede Menge Platz ist für ein Nebeneinander von öffentlichem Weg und abgesicherter Baustelle. Ob und wann der Weg wieder aufgemacht wird oder ob eine Komplettsperrung durch „Salami-Taktik“ sozialverträglich untergejubelt werden soll, ist noch nicht absehbar.
Mit dem gestrigen Beschluss soll nun auch das Anschlussstück des Rundweges in Richtung des Pilgerweges „Via Baltica“ nach Dassow komplett „aufgehoben“ werden.
Die Dorfumgehung „habe keine Bedeutung mehr für den öffentlichen Verkehr, da sich alle Grundstücke in Hanstorf über die vorhandenen Wege erreichen lassen“.
Aber was ist mit den Hunde- und Pferdebesitzern? Die sind doch froh, nicht am Hundegekläffe und parkenden Autos entlang auf der Asphalt-straße laufen zu müssen.
Was ist mit den Wanderern und Pilgern,
die den 800 Jahre alten Weg abschreiten wollen?
Was ist mit dem 10 Meter breiten Grünstreifen,
der das Dorf von den Giften der Agrar-Industrie trennt?
Die CDU hatte „nachhaltiges Wirtschaften entsprechend unserer finanziellen Möglichkeiten“ versprochen.
Sind
50 € Pacht im Jahr nachhaltiger als „naturnahe Wanderwege“?
Die Gemeinde hat in den letzten 30 Jahren noch keinen Cent in die Unterhaltung von diesem
„grünen Weg“ gesteckt.
Das haben die Anlieger übernommen, die den Rasen pflegen und Fahrspuren angelegt haben.
Eine landwirtschaftliche Nutzung der 875 m² Fläche ist völlig unwirtschaftlich!
Es geht ums Prinzip! Es geht um Macht!
Das Verwaltungsgericht Schwerin hatte festgestellt, dass das illegale Umpflügen des Wegteils den Status der Straße nicht zerstört hat. Es ist ein "öffentlicher Weg"!
Die Gemeinde hatte den Prozess verloren und musste ihn mit 3.500 € teuer bezahlen.
Da muss man lange verpachten (70 J.) um das Geld wieder rein zu bekommen.
Die angestrebte „Teileinziehung“ ist ein reiner Racheakt gegen die Kläger und die Geschichte Hanstorfs.
Die „überwiegenden Gründe des öffentlichen Wohles“, die der § 9 unseres Straßen- und Wege Gesetzes verlangt, sprechen nicht dafür, die Straße rigoros einzuziehen. Vielmehr sollte die Widmung auf eine bestimmte Benutzungsarten - nämlich als Rad-Reit- und Wanderweg - beschränkt werden.
Einwendungen von Jedermann und Jederfrau, deren Belange durch die Einziehung berührt werden, sollten berücksichtigt werden.
B.S. Hanstorf 30.10.2024
Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung...?
Nachfragen und Beschwerden von Bewohnern und Rad-Wanderern haben die Gemeinde bewogen, zu reagieren.
Die Gemeinde bezeichnet den Weg immerhin als "öffentlichen Weg" ... was er ja auch ist.
Warum der Weg allerdings "voraussichtlich bis zum 30. November 2024 gesperrt" wird, leuchtet nicht ein.
Sicherlich wird auf dem Flurstück ein privates Wohnhaus gebaut. Aber der (verlegte) Weg soll am Knick zum Nachbargrundstück (Nr.6) entlang führen.
Die "Wegschneise" ist breiter als 25 Meter!
Da wäre es - im Interesse aller - doch sinnvoller, die Baustelle selbst abzusichern, wie es normalerweise von Bauherren verlangt wird.
Einen Rad- und Wanderweg für 3 Monate still zu legen und die gesamte Querung der Stepenitz zu blockieren, ist die schlechteste Lösung.
Es sei denn, man hat Hintergedanken...!
Dass der private Bau bis dahin abgeschlossen ist, ist kaum zu erwarten. Die Bauphase wird sich sicherlich bis in den nächsten Sommer hinziehen. Aber das wäre nicht zumutbar. Das würden die Bürger nicht schlucken.
Also wird die Sperrung "scheibchenweise" verlängert und verlängert und verlängert.
Ein anderes Problem könnte sein, dass in dem gemauschelten Deal der "Außenbereichssatzung Rodenberg" bewußt vergessen wurde, die Lage des verlegten Weges festzulegen. Denn auch diese Wegverlegung bräuchte laut Straßen- und Wegegesetz MV eine behördliche Genehmigung.
Wenn diese Genehmigung aber versagt wird - z.B. durch Auflagen der Unteren Naturschutzbehörde und des Denkmalschutzes - und der Rohbau des Privathauses fertig auf dem alten Weg steht - vielleicht wäre die Gemeinde dann ja "gezwungen", auf diesen Weg endgültig zu verzichten...(ein Schelm, der böses dabei denke). Der Bauherr, Enzo Folkerts, könnte sich beruhigt auf seiner Veranda in den Sessel lehnen und den einzigartigen Ausblick und die himmlische Ruhe bis zum Lebensabend genießen.
Jedem das seine ...
Der Weg ist das Ziel!
Endlich hat das Verwaltungsgericht Schwerin den fünfjährigen Streit um die umgepflügte "Alte Dorfstraße" beendet.
Anbei lesen Sie das (gekürzte) Urteil des Verwaltungsgerichts.
Für smartphone-Leser ist er Text kaum geeignet...
B e g l a u b i g t e A b s c h r i f t
V E R W A L T U N G S G E R I C H T
S C H W E R I N
Aktenzeichen:
3 A 1807/21 SN
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIl
In dem Verwaltungsstreitverfahren
Herr XXXXX XXXXXX,
g e g e n
Gemeinde Stepenitztal...
wegen
Straßen- und Wegerecht
hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Schwerin aufgrund der mündlichen Verhand-
lung vom 14. August 2024
durch den Richter am Verwaltungsgericht N.N. als Einzelrichter
für Recht erkannt:
Es wird festgestellt, dass es sich auch bei dem nördlich der Zufahrt zum Flurstück
152, Flur 1, Gemarkung Hanstorf, eingetragen im Grundbuch von Papenhusen Blatt
1013, gelegenen Abschnitt des Flurstücks 139/3, Flur 1, Gemarkung Hanstorf, einge-
tragen im Grundbuch von Papenhusen Blatt 1013, um einen öffentlichen Weg handelt.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
...
Tatbestand:
Die Beteiligten streiten darum, ob über ein Flurstück in Hanstorf ein öffentlicher Weg ver-
läuft.
Das Flurstück 139/3 der Flur 1 ist ein längliches Flurstück in dem Ortsteil Hanstorf der Ge-
meinde Stepenitztal mit einer Länge von etwa 220 Metern und einer Breite von etwa neun
Metern. Es erstreckt sich in einem Bogen am Ortstrand entlang von der Ortsmitte bis zur
Straße „Seedorf“ und steht im Eigentum der Beklagten, die es an den Beigeladenen ver-
pachtet hat. Im Grundbuch von Papenhusen wird es auf Blatt 1013, Seite 2 als „Verkehrs-
fläche, Dorfstraße Hanstorf“ ausgewiesen. Östlich des Flurstücks befinden sich die Grund-
stücke der Einwohner der Gemeinde, westlich grenzt das Flurstück 136/3 an, das die Be-
klagte an den Beigeladenen als Ackerfläche verpachtet hat.
Der
Kläger ist Pächter des östlich an das Flurstück 139/3 angrenzenden Flurstücks 154/1,
das er vorrangig zum Zwecke der Viehzucht nutzt. Zur Bewirtschaftung des von ihm ge-
pachteten Flurstücks benutzt er die an der südwestlichen Grenze gelegene Zufahrt, die
über das Flurstück 139/3 führt. An dieser Zufahrt richtete der Kläger die Weiden, Ställe und
Futterlager auf dem Flurstück 154/1 aus. In südlicher Richtung grenzt das Flurstück 154/1
an das Flurstück 152, welches mit einem Einfamilienhaus bebaut ist, das auch zu Wohn-
zwecken genutzt wird. Dieses Flurstück ist allein über einen Weg auf der südlichen Hälfte
des Flurstücks 139/3 erschlossen.
... 2019 kam es zu einem Streit über die Nutzung des nördlichen Teils des Flurstücks 139/3 als Zuwegung zum Grundstück 154/1, in dessen Verlauf der Weg ... u. a. mit einem alten Pflug blockiert wurde.
Auf die Aufforderung des Klägers an die Beklagte, hiergegen vorzugehen, teilte die Be-
klagte mit Schreiben vom 20. September 2020 mit, der Bürgermeister habe der Blockade
seine Zustimmung erteilt. ...
Die Straßenaufsichtsbehörde teilte mit Schreiben vom 18. März 2021 mit, dass nach ange-
forderter Stellungnahme der Beklagten das Flurstück 139/3 seit 1978 eine landwirtschaftlich
genutzte Fläche und keine öffentliche Straße sei.. Im Ergebnis dieser Bewertung habe das Wegeflurstück mit dem Unterpflügen durch die LPG in den 1980er Jahren seinen bis dahin vorhandenen Status als öffentliche Straße bereits vor Inkrafttreten des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) verloren.
Eine Eintragung in ein
Straßenverzeichnis gemäß § 4 Abs. 1 StrWG M-V existiere in der Gemeinde Stepenitztal nicht...
Der Kläger vertritt die Auffassung, über die gesamte Länge des Flurstücks 139/3 verlaufe
ein öffentlicher Weg. Dieser existiere vermutlich schon seit der ersten Erwähnung des Dor-
fes Hanstorf (damals noch Johannsfielt) im Ratzeburger Zehntregister im Jahr 1236.
In den Liegenschaftsregistern sei der Weg von Beginn an verzeichnet. Das Wegeflurstück sei zu
DDR-Zeiten für einen gewissen Zeitraum noch als Allee (mit Bachgraben) vorhanden gewesen und jedenfalls bis in das Jahr 1982 hinein als öffentliche Straße genutzt worden.
Im Jahr 1981 seien die Ackerflächen der Flur Hanstorf von der LPG Papenhusen (Tierhaltung)
an die LPG Mallentin (Landwirtschaft) zur Nutzung übertragen worden, wovon die Wege
(u. a. auch das Flurstück 139) ausgenommen gewesen seien, welche dem Rat der Ge-
meinde Papenhusen unterstellt waren. Nach Auskunft des Katasteramtes Grevesmühlen
und Auskünften mehrerer alteingesessener Anwohner sei der Weg jedoch dann, im Jahr
1982 [1980], gleichwohl durch die LPG Mallentin im Zuge einer grundstücksübergreifenden Be-
wirtschaftung der Flurstücke 138/3 und 154/1 untergepflügt und fortan landwirtschaftlich
genutzt worden. Ungeachtet der grundstücksübergreifenden Bewirtschaftung der Flurstücke 138/3, 139/3 und 154/1 sei das Wegeflurstück 139/3 nach Auskünften des Grundbuch- und Katasteramtes im Jahr 1992 in das Straßenverzeichnis bzw. Bestandsbuch aufgenommen worden. Der Weg habe dann ab ca. 2017 bis zum heutigen Tag wieder als Feldweg gedient.
Der Kläger ist der Meinung, dass das Flurstück 139/3 unter Anwendung der Überleitungsvorschrift des § 62 Abs. 1 StrWG M-V eine öffentliche Straße i. S. d. § 2 Abs. 1 StrWG M-V darstellt, daher dem Gemeingebrauch unterliegt und somit – ungeachtet der privatrechtlichen Besitz- und Eigentumsverhältnisse – durch jedermann genutzt werden dürfe.
Der Kläger hat am 8. November 2021 die Klage erhoben und beantragt festzustellen,
dass es sich auch bei dem nördlich der Zufahrt zum Flurstück 152, Flur 1, Gemar-
kung Hanstorf, eingetragen im Grundbuch von Papenhusen Blatt 1013, gelegenen
Abschnitt des Flurstücks 139/3, Flur 1, Gemarkung Hanstorf, eingetragen im Grund-
buch von Papenhusen Blatt 1013, um einen öffentlichen Weg handelt.
Der
Beklagte hat beantragt, die Klage abzuweisen.
Er ist der Auffassung, ein öffentlicher Weg sei auf dem nördlich der Zufahrt zum Flurstück 152 der Flur 1 in der Gemarkung Hanstorf gelegenen Abschnitt des Flurstücks 139/3 nicht vorhanden. Sofern ein solcher zwischenzeitlich existiert habe, sei er durch Umpflügen lange vor dem Inkrafttreten des StrWG M-V beseitigt worden, was von dem damaligen Gemeinderat geduldet worden sei.
In der mündlichen Verhandlung vom 14. August 2024 hat das Gericht Beweis erhoben durch Vernehmung eines Zeugen, insoweit wird auf die Sitzungsniederschrift verwiesen.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und des Verwaltungsvorgangs der Beklagten Bezug genommen.
Entscheidungsgründe:
...
Die Klage richtet sich auch gegen den richtigen Klagegegner… die Gemeinde Stepenitztal.
2. Die Klage ist begründet
… Maßgeblich sind die Vorschriften, die in der Zeit bis zum Inkrafttreten des StrWG M-V vom 13. Januar 1993 Geltung entfalteten.
Die Öffentlichkeit des Wegs ergibt sich aus § 3 Abs. 2 Satz 1 der Straßenverordnung der DDR von 1957 (StrVO-DDR 1957)...
Gemessen an diesen Kriterien ist das Gericht davon überzeugt, dass bei Inkrafttreten der StrVO-DDR von 1957 über das streitgegenständliche Flurstück in seiner gesamten Länge ein öffentlicher Weg führte.
Erster offensichtlicher Anhaltspunkt hierfür ist der Umstand, dass das Grundbuch von Papenhusen auf Blatt 1013 als „Wirtschaftsart und Lage“ für das Flurstück 139/3 die Beschreibung „Verkehrsfläche, Dorfstraße Hanstorf“ aufweist. Das Gericht geht davon aus, dass der Weg mit der Bezeichnung „Dorfstraße“ schon lange vor Inkrafttreten der StrVO-DDR von 1957 existierte und von den Bewohnern des Dorfes Hanstorf bzw. den auf dem Gut Rodenberg ansässigen Personen auf der anderen Seite der Stepenitz als Wegeverbindung in Richtung Prieschendorf und nach Dassow benutzt wurde.
Hierfür spricht, dass auf dem von der Klägerseite vorgelegten Messtischblatt 2132 von 1919 (Ausschnitt Hanstorf ‚Benedictenwerk‘) – wenn auch nur schemenhaft – ein vom Gut Rodenberg nördlich der Stepenitz nach Nordwesten gebogen verlaufender Weg erkennbar ist, der nach Lage und Form dem hier streitigen Flurstück entspricht – wohingegen andere Wege in nördlicher Richtung nicht erkennbar sind. Dieser wurde jedenfalls bis zur Errichtung der neuen Dorfstraße vom Ortskern von Hanstorf in nordöstlicher Richtung nach Tramm im Jahr 1979 in Ermangelung einer Alternative von der Allgemeinheit benutzt. Auf einem von der Klägerseite vorgelegten Kartenausschnitt, der Bestandteil von Planungsunterlagen einer Meliorationsmaßnahme aus dem Jahr 1978 sein soll, ist das Flurstück 139/3 als Weg gut erkennbar. Auf einem Luftbild von 1980 ist allerdings nur die südliche Hälfte des Wegs anhand der am Wegesrand stehenden Bäume erkennbar, wohingegen der nördliche Teil – im Gegensatz zu der im Vorjahr neu gebauten Straße nach Tramm – kaum auszumachen ist. Dies spricht dafür, dass das Flurstück 139/3 als Wegeverbindung infolge der Errichtung der neuen Dorfstraße nach Tramm überflüssig wurde. Infolge dessen konnte
es untergepflügt und zusammen mit dem Flurstück 136/3 als Ackerfläche verwendet werden.
Dass der Weg auf dem streitgegenständlichen Flurstück jedenfalls bis zu Errichtung der Straße nach Tramm existierte und von der Allgemeinheit genutzt wurde, wird durch die Aussage eines Zeugen bestätigt. Dieser hat in seiner Vernehmung in der mündlichen Verhandlung am 14. August 2024 geäußert, er könne sich an den Weg, der als Hauptweg von Hanstorf in Richtung Prieschendorf und Dassow geführt habe und von allen Dorfbewohnern – insbesondere dem Gutsbesitzer – benutzt worden sei, erinnern. Der Zeuge ist glaubwürdig. Er hat seine Aussage ohne eine erkennbare eigene Betroffenheit oder einen Bezug zu einem der Beteiligten bzw. deren Vertretern abgegeben.
Die Aussage des Zeugen ist glaubhaft.
Der [Zeuge] hat zwar nicht besonders viele Erinnerungen an die Nutzung der streitgegenständlichen Straße wiedergegeben. Jedoch lassen einige Details der Aussage den Schluss zu, dass er sich durchaus erinnert und genau erfasst hat, welches Flurstück genau im Streit steht. So hat der Zeuge erklärt, von 19XX bis XXXX in Hanstorf gelebt zu haben und sich zu erinnern, dass der Weg dort „bei den Weiden“, die es aber heute nicht mehr gebe, und wo sich auch ein Graben befand, nach links geführt habe.
Dieser Weg sei für die örtliche Landwirtschaft wichtig gewesen und auch mit Pferdefuhrwerken
viel benutzt worden. Auf Vorlage eines aktuellen Lichtbilds von der Abzweigung des Wegs in Hanstorf hat der Zeuge diesen unaufgefordert sogleich erkannt und geäußert, die darauf ebenfalls erkennbare Teerstraße habe es damals noch nicht gegeben. Zwar weist die Aussage des Zeugen auch Unstimmigkeiten auf – so hat er erklärt, sich noch als kleines Kind an den Weg erinnern zu können, obwohl er bei seinem Umzug nach Hanstorf im Jahr 19XX
bereits XX Jahre alt gewesen muss. Ein solches Vermischen von Erinnerungen darf aber bei einem derart lange zurückliegenden Zeitraum als normal angesehen werden und lässt nicht darauf schließen, dass der Zeuge bei seiner Aussage zur Existenz und Nutzung des streitgegenständlichen Wegs die Unwahrheit sagt.
Hinweise darauf, dass der bei Inkrafttreten der StrVO-DDR 1957 vorhandene öffentliche Weg nachträglich entwidmet wurde, sind nicht vorhanden. Insbesondere reicht es nicht aus, dass der Weg in den 1980er Jahren untergepflügt wurde... Durch das Inkrafttreten der StrVO DDR 1974 selbst wurde der Status als öffentliche Straße nicht berührt.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 1 VwGO...
Gründe für die Zulassung der Berufung liegen nicht vor (§ 124 VwGO).
...
3 A 1807/21 SN
Die Übereinstimmung dieser Abschrift
mit dem Original wird beglaubigt:
Schwerin, 21. August 2024
Schneider, Justizangestellte
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
"Whats up" für Smartphone-Leser:
- Die Sperrung der Brücke ist illegal!
- Der Weg nach Rodenberg ist "alt-öffentlich!
- Aktuelles Gerichtsurteil des VerwG SN:
- "Der untergepflügte Teil der alten Dorfstraße
in Hanstorf ist ein "öffentlicher Weg"!
enitztaler.de
Dummheit und/oder Größenwahn?!
Alle Wege führen angeblich nach Rom … dieser nicht!
Es gibt in der Gemeinde Stepenitztal einen Rad- und Wanderweg, der vom Gasthaus „Luisenhof“ über Kirch-Mummendorf, Rodenberg und Hanstorf eine stattliche Rund von 5,2 km macht.
Der schönste Abschnitt ist die „Via Baltica“, der historische Pilgerweg von Riga bis nach Santiago de Compostela in Spanien. Er führt entlang des Stepenitz, dem „Sumpffluss“ und quert diesen in Hanstorf.
Nun hat ein pensionierter Landwirt und -pächter sich bei der ehemaligen Landrätin von Nord-West-Mecklenburg eine Baugenehmigung in bester Lage im Stepenitztal erwirkt.
Anfänglich hat er den Verbindungsweg, den es wahrscheinlich schon seit Gründung der Dörfer vor 800 Jahren gibt, um 50 Meter an die Seite verlegt. Um Kosten für die Gemeinde zu sparen, hat er neue Kabel für die Gemeindestraßenlaternen verbuddelt und sogar die zentrale Wasserversorgung von Hanstorf umlegen lassen.
Warum?
Ausgerechnet auf dem alten Weg wollte er seinen Alterswohnsitz mit Ausblick errichten.
(siehe „Außenbereichssatzung Rodenberg)
Dass Fahrradfahrer an seinem Grundstück vorbei fahren, wenn er entspannt auf der Veranda liegt, kann Herr Enzo Folkerts (64 J. Name geändert) aber nicht ertragen. Er hat kurzerhand die Brücke gesperrt und den Weg zu einem Privatweg erklärt.
So ganz Unrecht hat er mit dieser Begründung nicht. Ja – das Flurstück 64 Gemarkung Rodenberg ist seine Wiese, die er in Besitz genommen hat, als er direkt nach der Wende aus Schleswig-Holstein in den wilden Osten rüber gemacht hat. Als Handwerker und Wendeprofiteur hat er sich – wie andere Westler auch - einen kleinen Großgrundbesitz erschaffen…
was ihm offenbar zu Kopfe gestiegen ist...
Offensichtlich hat er vergessen, dass auch seine neue Heimat in die
vielzitierten regelbasierten Werte des Rechtsstaats der BRD einbezogen wurde.
Es spricht einiges dagegen, dass jeder hier tun und lassen kann, was er will.
Es ist offensichtlich, dass dieser Weg ein "öffentlicher Weg ist.
Um mit ganz aktuellen Argumenten anzufangen:
"Im Namen des Volkes" hat das Verwaltungsgericht Schwerin aktuell ein Urteil gefällt zur Frage der
"Öffentlichkeit der
Alten Dorfstraße in Hanstorf".
(AZ 3 A 1807/21 SN )S.8: "Das Gericht geht davon aus, dass der Weg schon lange vor 1957 existierte und von den Bewohnern des Dorfes Hanstorf bzw. den auf dem Gutshof Rodenberg ansässigen Personen auf der anderen Seite der Stepenitz als Wegverbindung in Richtung Prieschendorf und nach Dassow benutzt wurde.
Hierfür spricht, dass das Messtischblatt 2132 von 1919 ein von Rodenberg nördlich der Stepenitz nach Nordwesten gebogen verlaufender Weg erkennbar ist..."
Allgemeiner ausgedrückt kann man von dem Menschenrecht ausgehen, das jedem zusteht:
- Artikel 11 des Grundgesetzes garantiert jedem Bürger „Freizügigkeit in der ganzen Bundesrepublik“
Herr Folkerts :
„Es ist ein PRIVATWEG und die Überwegung habe ich nur geduldet!“
Das mag er sich auf den ausgiebigen Spritztouren auf seinen Äckern ausgedacht haben. In der Realität aber stellt sich der Sachverhalt aber anders dar:
Entscheidend ist, wer
„Baulastträger“ ist, wer also für die Verkehrsfläche bezahlt und Verantwortung trägt .
(siehe § 16 Abs. 3 StrWG MV)
• Die Gemeinde Stepenitztal stellte die Straßenlaternen auf und bezahlt die Stromrechnung
• Die Gemeindearbeiter hegen, pflegen und mähen den Weg regelmäßig.
• Der Weg durch das Stepenitztal ist auf mehreren Straßenhinweisschildern als „Rad-und Wanderweg“ ausgezeichnet.
• Eine Sperrung schränkt die persönliche Bewegungsfreiheit der Bürger ein.
Praktisch steht uns nur noch „die Hälfte des Himmels“ zur Verfügung. Die alte Zonengrenze ist zurück.
• Der Weg war schon da, als der kleine Enzo noch nicht einmal geboren war.
Aber es gibt auch noch andere Argumente gegen die Sperrung unseres Weges:
Das
Bundesnaturschutzgesetz (§ 59 BNatSchG) stellt fest:
(1)
Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz).
Das
Naturschutzausführungsgesetz MV
übernimmt dieses Recht in § 25 NatSchAG MV:
(1)
Soweit durch Rechtsvorschrift nichts Anderes geregelt ist, darf jede Person in der freien Landschaft auf eigene Gefahr Privatwege (private Straßen und Wege aller Art) sowie Wegeränder und Feldraine zum Zwecke der naturverträglichen Erholung betreten und mit einem Fahrrad befahren.
Der § 43 NatSchAG M-V – regelt die
Ordnungswidrigkeiten und stellt fest:
(1)
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ... als Eigentümer oder Nutzungsberechtigter anderen ... das Betreten der freien Landschaft nach § 25 Absatz 1 durch Sperrungen verwehrt oder wesentlich einschränkt.
Und wird … mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro belegt.
Selbst die „Außenbereichssatzung Rodenberg“ sieht diesen Verbindungsweg als „vorhanden“ an und regelt die Verlegung…
Warum macht Herr Enzo Folkerts das?
Ist die Sperrung zum jetzigen Zeitpunkt „reiner Zufall“ oder unbedachte „Rache“?
Gerade hat das Verwaltungsgericht Schwerin geurteilt, dass die alte Dorfstraße (Flurstück 139/3), die früher Richtung Prieschendorf ging, im Jahre 1980 unrechtmäßig untergepflügt wurde. (s.o.)
Nun muss der Weg als ganzes wieder von der Gemeinde Stepenitztal geöffnet werden...
Die unrechtmäßige Sperrung der Brücke mag eine kleine Rache von Herrn Folkerts gewesen sein:
Als ich als Spaziergänger den Rundweg über Rodenberg nach Kirch Mummendorf laufen wollte, versperrte er mir den Weg und beschuldigte mich des „Hausfriedensbruchs“, da ich sein "Eigentum" betreten hätte.
Die Polizei aus Grevesmühlen geleitete mich sicher über seine Wiese und nahm seine Anzeige auf.
Auch hier stellt sich die Frage, ob der Landwirt i.R. im Recht ist:
- Herr Folkerts hat bei der polizeilichen Anzeige angegeben, dass er „Rentner“ sei und den Hof an seinen Sohn übergeben habe. Ist er immer noch befugt, ein Betretungsverbot auszusprechen?
- Ein „Hausfriedensbruch“ gem. § 123 StGB gilt nur für Häuser, Räume und eingezäunte Grundstücke.
Hat er deswegen Schilder aufgestellt werden und einen Zaun gezogen?
- Darf Herr Folkerts den Weg über die Stepenitz für alle Einwohner und Touristen sperren?
Es wäre wünschenswert, wenn die Gemeinde Stepenitztal die "Öffentlichkeit" des Weges abschließend klärt und die Rechte an dem Weg offiziell erwirbt.
Es wäre auch gut, wenn auch Herr Folkerts sich an die einschlägigen Gesetzte und Verordnungen halten würde.
Für Gespräche bin ich immer zu haben.
V.i.S.d.P.: Butch Speck
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Aktuelles Urteil zum Thema
"Alte Dorfstraße in Hanstorf"
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat in seinem Urteil vom 21.08.2024 festgestellt:
"Bei der Verkehrsfläche 139/3 der Gemarkung Hanstorf handelt es sich um einen öffentlichen Weg. Er muss in Teilen wieder hergestellt werden"
Mit anderen Worten: Allen Mitbürgern ist es erlaubt, diesen Weg als Rad- und Wanderweg zu benutzen...
Später mehr!
Lesen Sie meinen "BLOG" - um auch auf aktueller Ebene informiert zu sein.
Die historische "Dorfstraße" von Hanstorf wir von unserem Bauern blockiert und umgepflügt - um seinen 1000 Hektar-Hof um 800 m² zu erweitern....
Oder ist es nur eine "Altmänner-Macke"?
Diese
privaten Web-Seiten sollen Ost-Eindrücke wiederspiegeln, die ich in den letzten 8 Jahren gesammelt habe. Sie erheben keinen Anspruch auf eine "objektive Wahrheit", denn diese gibt es nicht. Sie wurden "nach bestem Wissen und Gewissen" recherchiert. Ähnlichkeiten mit Orten oder noch lebenden Personen wären rein zufällig. Namen und andere Identifikationsmerkmale wurden aus presserechtlichen Gründen geändert.
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Gemeinde Stepenitztal NWM
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